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BSG, 10.02.1993 - 9/9a BV 107/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83
Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …
Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a BV 107/92
Das ist seit jeher anerkannt (vgl insbesondere zur Auswertung von Akten: BVerwG NJW 1969, 1591 f; BVerwGE 69, 70, 76) und davon geht inzwischen auch die nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbare gesetzliche Regelung des § 407a Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung aus. - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a BV 107/92
Die Auffassung des LSG über den Begriff der Wahrscheinlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) weicht von der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des BSG (BSGE 60, 58 f [BSG 19.03.1986 - 9a RVi 2/84] = SozR 3850 § 51 Nr. 9) nicht ab. - BVerwG, 06.12.1968 - V B 52.68
Erfordernis der genauen Bezeichnung der Person des Sachverständigen - Einholung …
Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a BV 107/92
Das ist seit jeher anerkannt (vgl insbesondere zur Auswertung von Akten: BVerwG NJW 1969, 1591 f; BVerwGE 69, 70, 76) und davon geht inzwischen auch die nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbare gesetzliche Regelung des § 407a Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung aus. - BSG, 27.04.1989 - 9 RV 29/88
Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a BV 107/92
Das Landessozialgericht (LSG) hat nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundessozialgericht (Urteil vom 27. April 1989 - 9 RV 29/88 -) wiederum den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Schädigung und dem Herzleiden für nicht wahrscheinlich gehalten und die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil erneut zurückgewiesen.
- LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 6 U 420/00 Entscheidend ist, dass die Beurteilung durch den vom Kläger gemäß § 109 SGG benannten Sachverständigen Dr. C. erfolgte - dieses wird im Übrigen auch vom Kläger nicht bestritten - und dass der Sachverständige ausweislich seiner ohne eine Einschränkung versehenen Unterschrift auf den Stellungnahmen vom 29. September 1999 und insbesondere 23. Juni 2000 persönlich die volle fachliche sowie zivil- und strafrechtliche Verantwortung für seine gutachtliche Äußerung übernommen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 9/9a BV 107/92).
- LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 6 U 246/00 Entscheidend ist, dass der Sachverständige - ausweislich seiner Erklärung auf S. 13 oben des Gutachtens vom 29. August 2001 - aufgrund eigener Prüfung und Urteilsbildung persönlich die volle fachliche sowie zivil- und strafrechtliche Verantwortung für den gesamten Inhalt des Gutachtens übernommen hat (BSG, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 9/9a BV 107/92).